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LogoDas Sozialrecht

Das Rechtsgebiet Sozialrecht beinhaltet die rechtlichen Bestimmungen, die sich mit sozialen Leistungen und Sozialversicherungen befassen. Es regelt die Ansprüche auf soziale Sicherungssysteme wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung.

Das Sozialrecht umfasst eine breite Palette von Themen, darunter z.B. Arbeitslosengeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Rentenansprüche und Rehabilitation.

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Ziel des Sozialrechts ist es, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen und ihnen eine finanzielle Absicherung zu bieten. Hierbei stehen Solidarität und Hilfeleistung im Vordergrund. Im Sozialrecht werden auch die Bedingungen und Voraussetzungen für den Erhalt von Sozialleistungen festgelegt, sowie die Rechte und Pflichten der Versicherten und der Leistungserbringer.

Das Sozialrecht ist in Deutschland Teil des öffentlichen Rechts und wird vom Staat durchgesetzt. Die Sozialversicherungsträger, wie die gesetzlichen Krankenversicherungen oder die Rentenversicherung, sind für die Durchführung und Umsetzung der Sozialleistungen zuständig. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Sozialrecht werden vor den Sozialgerichten ausgetragen.

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Übrigens:
Das Sozialrecht regelt nicht die Absicherung der gesamten Bevölkerung. Manche Regelungen betreffen nur abhängig Beschäftigte oder auch nur Teile davon. Andere sind privatrechtlich abgesichert.

Die Befassung mit dem Sozialrecht bringt es mit sich, dass SozialrechtlerInnen auch umfassende Beratungskompetenz im Recht der privaten Kranken-, Pflege-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen haben. Diese Rechtsgebiete gehören zwar nicht zum Sozialrecht, fallen aber bei SozialrechtlerInnen auch häufig an.

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Hier sind einige Beispiele für sozialrechtliche Regelungen und Leistungen in Deutschland:

  • Krankenversicherung
    Alle in Deutschland lebenden Personen müssen krankenversichert sein. Es gibt gesetzliche Krankenversicherungen und private Krankenversicherungen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist für alle Personen zugänglich, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z.B. Arbeitnehmer, Selbständige oder Rentner. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
  • Rentenversicherung
    Die Rentenversicherung ist eine Versicherung, die für den Lebensunterhalt im Alter sorgen soll. Pflichtversichert sind alle Personen, die in Deutschland arbeiten. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Die Höhe der Rente richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen und der Anzahl der Versicherungsjahre.
  • Arbeitslosenversicherung
    Die Arbeitslosenversicherung soll Arbeitnehmern, die ihren Job verlieren, eine finanzielle Absicherung bieten. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert war. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem letzten Gehalt.
  • Grundsicherung
    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die keine ausreichenden Einkünfte haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Anspruchsberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft in Deutschland leben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
  • Pflegeversicherung
    Die Pflegeversicherung soll Personen unterstützen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen im Alltag auf Hilfe angewiesen sind. Die Versicherung tritt erst ein, wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Die Leistungen reichen von ambulanter Pflege über teilstationäre Pflege bis hin zur Vollstationären Pflege.

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Albert Sommerfeld - Rechtsanwalt, Notar a.D.

Albert Sommerfeld

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Heinz-S. Gosmann - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Sozialrecht

Heinz-S. Gosmann

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