Archiv Aktuelles - Dezember 2011

Hilfe bei Überlangen Gerichtsverfahren
Immer wieder mussten sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht mit unerträglich langen Gerichtsverfahren beschäftigen, Nun hat der Bundestag das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahrender verabschiedet.

Es sieht vor, dass die Betroffenen zunächst eine Verzögerungsrüge erheben können und dann bei Erfolglosigkeit Entschädigung suchen können. Das Gesetz führt für überlange Gerichtsverfahren einen Entschädigungsanspruch ein, der materielle sowie immaterielle Nachteile umfasst (§ 198 Abs. 1 GVG). Der Ersatz entgangenen Gewinns im Rahmen des Ausgleichsanspruchs soll ausgeschlossen sein.

Eine Entschädigung immaterieller Nachteile setzt gemäß § 198 Abs. 2 S 2 GVG jedoch voraus, dass eine „Wiedergutmachung auf andere Weise“ im Sinne von § 198 Abs. 4 GVG nicht ausreichend ist. So kann z. B. in Strafverfahren sich ein überlanges Verfahren strafmildernd auswirken. Für Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gelten Sonderregeln.

Kennen Sie ELENA? Können Sie vergessen.
Gemeint ist nicht das verdienstvolle Londoner „European Legal Network on Asylum“. „ELENA“ ist im Inland eine Abkürzung für „Elektronischer EntgeltNachweis“. Es handelte sich um ein Projekt der Bundesregierung, das früher auch als „Job-Card-Projekt“ bezeichnet worden ist.

Seit dem 1.1.2010 musste jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten (Angestellte, Arbeiter, Beamte, Richter und Soldaten) einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln.
In diesem Datensatz sind eine große Anzahl persönlicher Angaben über die erfasste Person enthalten. Ab 2012 sollten dann die Daten für die Bewilligung von Anträgen auf Sozialleistungen wie etwa Arbeitslosengeld oder Wohngeld unter Einsatz von Signaturkarten abgefragt werden.

Das Verfahren wurde abgeschafft. Die Begründung:
Heftige Proteste der Datenschützer und Belastungen vor allem kleine und mittlere Betriebe.

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