Hier
finden Sie einige aktuelle und ggf. für Sie interessante
Gerichtsentscheidungen oder Presseveröffentlichungen in Kurzform. Diese Seite wird jeden 1. Montag im Monat ab 10.00 Uhr aktualisiert.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass damit kein Anspruch auf
Richtigkeit und Vollständigkeit erhoben werden kann, da eine derartige
Information selbstverständlich keiner rechtlichen Einzelfallberatung
gleichkommt.
Sofern eine der nachstehenden Informationen für Sie relevant ist,
empfehlen wir in jedem Fall, dass Sie sich die vollständige Entscheidung
besorgen und sich erforderlichenfalls rechtlich beraten lassen.
Aktuelles Januar 2012
Familienpflegezeit
Ab dem 01.01.12 kommt die Familienpflegezeit. Beschäftigte, die einen Angehörigen pflegen, können ihre wöchentliche Arbeitszeit ohne allzu große finanzielle Einbußen für die Dauer von zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. Zahlt etwa ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter, der seine Arbeitszeit um 50 Prozent verringert, weiterhin 75 Prozent des Bruttogehalts und arbeitet dieser Mitarbeiter nach zwei Jahren wieder vollzeit, erhält er solange weiterhin 75 Prozent des Ursprungsgehalts, bis der Ausfall ausgeglichen ist. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht wieder vollzeit arbeitet, muss er zwingend eine Versicherung abschließen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Familienpflegezeit einzuräumen.
Steuern und Rente
Bei volljährigen Kindern, die bisher mehr als 8.004,00 € im Jahr verdient haben, entfiel bislang der Anspruch auf Kindergeld.
Ab 2012 können Azubis oder Studenten durch Nebenjobs so viel verdienen, wie sie wollen. Einschränkungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt. Dann gibt es nur noch Kindergeld, wenn regelmäßig nicht mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet wird.
Wer ab 2012 mal mit dem Auto und mal mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, muss sich nunmehr entscheiden, ob er für alle Fahrten die Pendlerpauschale geltend macht, oder die Ticketkosten von der Steuer absetzt. In vielen Fällen wird sich dadurch der Steuervorteil reduzieren.
Durch die Rente mit 67 werden die Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung stufenweise erhöht. Wer 1947 und später geboren wurde, für den steigt das reguläre Renteneintrittsalter von Jahrgang zu Jahrgang um einen Monat. Bei den 1958 Geborenen gilt dann ein Renteneintrittsalter von 66 Jahren. Für die nach 1958 Geborenen steigt die Altersgrenze um jeweils zwei Monate pro Jahrgang, so dass die 1964 und später Geborenen erst ab 67 Jahren die Regelaltersrente ohne Abschlag erhalten können. Bis zum Jahr 2029 soll die Rente mit 67 komplett eingeführt sein. Nur für die Geburtsjahrgänge vor 1947 bleibt es beim Renteneintrittsalter von 65 Jahren.
Neue Regelsätze ALG II
Ab 01.01.12 steigen die Regelsätze für ALG II und Sozialhilfe auf 374,00 € (10,00 € Erhöhung). Damit erhalten Partner einer Bedarfsgemeinschaft 337,00 €. Bei Jugendlichen, findet keine Erhöhung statt, sodass weiterhin 287,00 bzw. 251,00 € gezahlt werden. Lediglich der Regelbedarf für Kinder bis sechs Jahre steigt um 4,00 € auf 219,00 €.
..........
Urteile im Verkehrsrecht - Schadenfix-Urteilsticker:
|